ERBRECHT
Dank ihrer herausragenden Kompetenz und langjährigen Erfahrung im Erbrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Bucik Ihr zuverlässiger Rechtspartner, wenn es um effiziente Regelung erbrechtlicher Fragen geht. Wir führen Sie kompetent durch die komplexe Materie des Erbrechts, wie insbesondere:
- Nachlassplanung – mit Testamenten und Verträgen
- Erbausschlagung
- Erbengemeinschaft
- Erbscheinverfahren
- Gerichtsverfahren im Erbrecht
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnis
- Erbschaftssteuer
Für Unternehmer sind professionelle Erb- und Nachfolgeregelungen besonders wichtig. In Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren erarbeiten unsere Anwälte Lösungen, die möglichst alle Aspekte berücksichtigen: reibungslose Firmenfortführung, optimale Steuerfolgen sowie den Familienfrieden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bucik unterstützt ihre Mandanten in allen Bereichen des deutschen, österreichischen, italienischen und slowenischen Erbrechts, in Deutschland, Österreich, Italien und in Slowenien.
Besondere Expertise und Erfahrung hat die Kanzlei im europäischen und internationalen Erbrecht, sowohl bei Bezügen zu anderen EU-Staaten als auch bei Bezügen zum außer-EU-Ausland (Schweiz, Großbritannien, USA, Kanada, Australien, Russland, Serbien).
Ausgewählte Mandate
- Beratung und Vertretung einer Erbin, deutschen Staatsangehörigen, in mehreren zusammenhängenden Nachlassverfahren in Slowenien, einschließlich der Vorbereitung des Erbauseinandersetzungsvertrages zwischen den Erben.
- Vertretung einer Erbin, slowenischen Staatsbürgerin, in mehreren zusammenhängenden Nachlassverfahren vor den Nachlassgerichten in Deutschland sowie Vertretung vor den Finanzbehörden in Erbschaftsteuer-Feststellungsverfahren. Die geerbten Immobilien befinden sich in Deutschland und Slowenien.
- Vertretung einer italienischen Staatsangehörigen in Verfahren vor deutschen Gerichten zur Zwangsvollstreckung mehrerer Urteile italienischer Gerichte gegen einen deutschen Staatsangehörigen, einen Erben des Schuldners. Das Vermögen des verstorbenen Schuldners (Erblassers) befand sich in der Schweiz und in Lichtenstein.
- Beratung und Vertretung eines deutschen Staatsbürgers, Erben eines slowenischen Angehörigen, im Nachlassverfahren in Slowenien. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers war in Slowenien, das Nachlassvermögen befand sich in Slowenien, Deutschland, Österreich und Kroatien. Zur Anwendung kamen EU-Recht sowie slowenisches, deutsches, österreichisches und kroatisches Recht.
- Beratung und Vertretung einer slowenischen Staatsangehörigen, Erbin in den Nachlassverfahren nach ihrem Ehemann, einem bosnischen und herzegowinischen Staatsangehörigen, vor Gerichten in Slowenien und Deutschland sowie Vertretung in den Erbschaftssteuerverfahren vor deutschen und slowenischen Steuerbehörden. Die Ehe wurde in Bosnien und Herzegowina geschlossen, die Eheleute lebten in Deutschland, wo der Erblasser verstarb. Das Nachlassvermögen befindet sich in Deutschland und in Slowenien.
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Beratung von Erben einer deutschen Staatsbürgerin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und Vertretung vor deutschen und slowenischen Gerichten, wo Lebenspartner der Erblasserin, ein slowenischer Staatsbürger, Erbschaftsansprüche nach slowenischem Recht geltend gemacht hatte. Das Nachlassvermögen befand sich in Deutschland, in der Schweiz und in Slowenien. Zur Anwendung kamen EU- und deutsches Erbrecht und deutsches Familienrecht.
- Beratung slowenischer Erben einer deutsch-slowenischen Erblasserin und Vertretung im Nachlassverfahren in Deutschland.
- Beratung und Vertretung einer deutschen Staatsangehörigen, Tochter und Erbin eines slowenischen Staatsangehörigen, im Nachlassverfahren in Slowenien. Das Nachlassvermögen befindet sich in Deutschland, in der Schweiz und in Slowenien.
- Beratung und Vertretung einer deutschen Staatsbürgerin, Tochter und Erbin einer slowenischen Staatsbürgerin, in Nachlassverfahren in Slowenien und Deutschland. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt der Erblasserin war in Deutschland, das Vermögen befindet sich in Slowenien und Deutschland. Zur Anwendung kamen slowenisches, deutsches und EU Erbrecht.
- Beratung von Erben, Witwe und Tochter, eines slowenischen Staatsangehörigen bezüglich eines strittigen Geschäftsanteils des Erblassers an einer deutschen GmbH. Zur Anwendung kamen deutsches Gesellschaftsrecht, slowenisches Familienrecht und slowenisches Erbrecht.
- Verteidigung deutscher Erben eines slowenischen Staatsangehörigen gegen Ansprüche eines Nachlassgläubigers - einer österreichischen Bank.
- Vertretung slowenischer Erben eines slowenischen Staatsangehörigen bei der Durchsetzung ihrer Erbschaftsansprüche in Deutschland.
- Beratung von Ehegatten, US-amerikanischen und britischen Expatriate wohnhaft in Slowenien, bei der Nachlassplanung in Bezug auf ihr Vermögen in Slowenien und Gestaltung des Testaments; für den britischen Staatsangehörigen wird die EU Nachlassverordnung anwendbar.
- Beratung slowenischer Erben eines kanadischen Erblassers zum kanadischen und slowenischen Erbrecht und Vertretung, in Zusammenarbeit mit einer Kanzlei in Edmonton, im Nachlassverfahren.
- Umfassende Beratung und Vertretung einer Erbin, deutscher Staatsangehörigen, in komplexen Nachlassangelegenheiten in Slowenien, einschließlich gerichtliche Vertretung im Erbenfeststellungsverfahren und im Erbverfahren, Vertretung beim Verkauf der vererbten Immobilien sowie Vertretung in Immobilien- und Erbschaftssteuerverfahren.
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Beratung eines deutschen Staatsangehörigen zum slowenischen Erbrecht und Vertretung im nachlassgerichtlichen Verfahren in Slowenien.
- Beratung italienischer Staatsangehöriger, Erben eines Erblassers mit Wohnsitz in Slowenien, zum slowenischen Erbrecht und Vertretung im Nachlassverfahren in Slowenien sowie Vertretung beim Verkauf der vererbten Immobilien.
- Vertretung einer Erbin vor dem Nachlassgericht in Slowenien, insbesondere bezüglich der strittigen Auslegung des Testaments des Erblassers.
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Rechts- und Steuerberatung slowenischer Staatsangehöriger bei der Nachlassplanung nach slowenischem Recht, Gestaltung von Testamenten, sowie Vertretung vor Nachlassgerichten und in erbrechtlichen Streitigkeiten.
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